
Dämmlagen
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Nach Abschluss der Verlegung des Randdämmsteifens kann man den Fußbodenaufbau mit der Verlegung von Dämmlagen fortsetzen. Die Dämmschichten müssen nach DIN EN 1264-4 bzw. DIN 18560-2 dicht gestoßen aufgebracht werden. Dabei müssen mehrlagige Dämmschichten versetzt und so angeordnet sein, dass die Stöße zwischen den Platten einer Dämmschicht nicht mit denen der folgenden Schicht fluchten. Zusätzlich müssen die Dämmschichten vollflächig auf der Unterlage, ohne Hohlstellen, aufliegen. Dabei dürfen maximal zwei Lagen Trittschalldämmung verlegt werden.
Als Wärmedämmstoffe für Gebäude eignen sich z. B. Polystyrol-PS-Hartschaum oder Poylurethan-PUR-Hartschaum. Beide Materialien weisen eine geringe Wärmeleitfähigkeit, gute Wärmeformbeständigkeit, eine hohe mechanische Festigkeit (Druckspannung) sowie Maßstabilität bei geringer Wasseraufnahme auf. Die Differenzierung der Dämmmaterialien richtet sich nach den Produkteigenschaften und ihrer Belastbarkeit. Hierzu definiert die DIN 4108-10 die geforderte Druckbelastbarkeit, z B. bei geringen Anforderungen im Wohnbereich bis hin zu extrem hoher Druckbelastbarkeit von Industrieböden. Das Gleiche gilt für die schalltechnischen Eigenschaften. Um den Einsatz einfach zu erkennen, arbeitet die DIN 4108-10 mit Kurzzeichen, nach denen die Eigenschaften der Dämmstoffe, wie Polystyrol und Polyurethan, einfach und sicher zuzuordnen sind.