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Diese Bedingungen gelten für Inbetriebnahme- und Serviceleistungen von Firma Wolfgang Lippmann

Die Servicebedingungen der Firma Wolfgang Lippmann Steigmattstraße 27, D-79725 Laufenburg vertreten durch den Inhaber Wolfgang Lippmann, gelten ausschließlich und sind Inhalt des Montage-, Inbetriebnahme- und Kundendienst- Vertrages.

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen unseres Kundendienstes unserer Mitarbeiter und vom Inhaber Wolfgang Lippmann (nachfolgend „Serviceleistungen“), insbesondere zur Montage, Inbetriebnahme, Inspektion, Wartung, Störungsbeseitigung und Instandsetzung, sowie zur Durchführung von Stoffanalysen (Wasser Abwasser Heizwasser und -öl). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden auch durch vorbehaltlose Auftragsannahme oder -ausführung nicht anerkannt, es sei denn, Firma Wolfgang Lippmann hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.


1 Vertragsinhalt

Firma Wolfgang Lippmann übernimmt die im jeweiligen Servicevertrag definierten Leistungen und verpflichtet sich, diese Leistungen durch fachkundiges Personal auszuführen.

Die im Rahmen eines Serviceauftrags von Firma Wolfgang Lippmann zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem von Firma Wolfgang Lippmann in ihrem Leistungskatalog unter dem Button Kundendienst (Technischer Kundendienst) oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Firma Wolfgang Lippmann in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat Firma Wolfgang Lippmann jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.


2 Zutritt und Informationspflicht

2.1 Der Auftraggeber hat Firma Wolfgang Lippmann oder einem von Firma Wolfgang Lippmann benannten Dritten Zutritt zu der vertragsgegenständlichen Anlage zur Durchführung der Serviceleistungen zu gestatten.

2.2 Der Auftraggeber hat den Inhaber der Firma Wolfgang Lippmann oder dessen Servicetechniker vor Beginn der Serviceleistung unaufgefordert über Veränderungen der Anlagenparameter oder Störungen der Anlage, die seit dem letzten Serviceeinsatz aufgetreten sind, zu informieren.

Der Auftraggeber hat von ihm vorgenommene Veränderungen der Anlageneinstellung und ihm bekannte Beschädigungen an der Anlage zu dokumentieren und uns vor Aufnahme der Arbeiten vorzulegen.
Dasselbe gilt bei Veränderungen der Standardeinstellung, die von Dritten vorgenommen wurden und dem Auftraggeber bekannt sind.


3 Leistungsumfang

3.1 Die Serviceleistung beinhaltet alle im Rahmen der planmäßigen Wartung der Anlage notwendigen Arbeiten. Die Wartung erfolgt periodisch, wie im Servicevertrag festgelegt. Der konkrete Wartungstermin wird zwischen dem Auftraggeber und Firma Wolfgang Lippmann abgestimmt.

3.2 Leistungen, die über den Umfang der planmäßigen Wartung hinausgehen, sind im Einzelfall zu beauftragen. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach unserem Katalog “Technischer Kundendienst“.

3.3 Ersatzteile und Verschleißteile sowie Verbrauchsmaterialien sind zusätzlich zu dem vereinbarten Servicepreis an uns zu vergüten, sofern sie nicht in dem jeweils vereinbarten Servicepaket ganz oder teilweise enthalten sind.

3.4 Anfahrtskosten zum Ort der Serviceleistung werden nach Aufwand berechnet, sofern sie nicht in dem jeweils vereinbarten Servicepaket enthalten sind.

3.5 Nach Durchführung der Wartungsarbeiten erhält der Auftraggeber einen Bericht über die durchgeführten Arbeiten, in dem auch die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen und eventuell festgestellte Mängel aufgeführt werden.

3.6 Im Rahmen der von Firma Wolfgang Lippmann durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Insbesondere wird die Erstellung der Anlage gemäß Planungsunterlagen nicht geprüft.
Nicht zum Leistungsumfang der Firma Wolfgang Lippmann gehören die Dichtheitsprüfung von bauseits erstellten Rohrleitungen (Gas, Wasser, Abwasser, Öl) sowie die Prüfung der bestimmungsgemäßen Verlegung der elektrischen Versorgungsleitungen inklusive der Verbindungsleitungen zu Peripheriegeräten.


4 Störungsdienst/Außerplanmäßige Wartung

4.1 Bei Störungen der vertragsgegenständlichen Anlage garantiert Firma Wolfgang Lippmann ab Eingang der Benachrichtigung durch den Auftraggeber eine Vor-Ort-Reaktionszeit, wie in dem jeweils vereinbarten Servicepaket festgelegt.

4.2 Die Beseitigung von Störungen sowie außerplanmäßige Wartungssarbeiten oder Instandsetzungsarbeiten, werden zu den jeweils gültigen Servicebedingungen der Firma Wolfgang Lippmann abgerechnet. Eventuell benötigte Ersatzteile und Verschleißteile oder sonstige Materialien werden mangels anderer Vereinbarung zu den Preisen der jeweils gültigen Ersatzteilpreisliste der Firma Wolfgang Lippmann. Diese Ersatzteilpreislisten der Firma Wolfgang Lippmann können jederzeit über unser Internetportal im Bereich Leistungskatalog => Lieferpreise heruntergeladen, oder bei uns angefordert werden.

Hilfsweise werden übliche Markpreise berechnet.


5 Preise/Zahlungsbedingungen

5.1 Die abgerechneten Preise sind netto (ohne Abzug) sofort ab Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn sie zur Gutschrift auf das Konto bei der Bank von Firma Wolfgang Lippmann eingegangen sind.

5.2 Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres ist Firma Wolfgang Lippmann zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt. Sollte es zu keiner Verständigung über die Preisanpassung kommen, ist Firma Wolfgang Lippmann berechtigt, den Servicevertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.

5.3 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Firma Wolfgang Lippmann anerkannt sind.

5.4 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, werden Reisekosten nach der jeweils gültigen Preisliste von Firma Wolfgang Lippmann gesondert berechnet. Diese Preislisten der Firma Wolfgang Lippmann können jederzeit über unser Internetportal im Bereich  Leistungskatalog =>  Spesen heruntergeladen, oder bei uns angefordert werden. Dies gilt auch bei Pauschalangeboten.


6 Verzögerungen durch den Kunden

6.1 Der Auftraggeber hat Firma Wolfgang Lippmann unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ihm die Durchführung der Arbeiten zum vereinbarten bzw. mitgeteilten Zeitpunkt nicht möglich ist.

6.2 Firma Wolfgang Lippmann ist berechtigt, durch die Verzögerung entstandenen Aufwendungen geltend zu machen.

Können die Arbeiten, auch nachdem eine von Firma Wolfgang Lippmann gesetzte angemessene Nachfrist abgelaufen ist, nicht aufgenommen oder fortgeführt werden, ist Firma Wolfgang Lippmann berechtigt, von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt in diesem Fall das Recht von Firma Wolfgang Lippmann, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

6.3 Der Auftraggeber ist für die Voraussetzungen zur ungehinderten Durchführung der Serviceleistungen zum vereinbarten Termin verantwortlich. Insbesondere hat er die notwendige Energieversorgung am Einsatzort sicherzustellen und dafür zu sorgen, das der jeweilige Einsatzort ausreichend beleuchtet und - erforderlichenfalls auch durch Bereitstellung von Leitern und Gerüsten - leicht zugänglich ist.
Bei Anlagen mit Datenfernübertragung hat der Auftraggeber die Verbindung von der Telefonanlage zum Fernmeldenetz sicherzustellen.
Ist Firma Wolfgang Lippmann mit Inbetriebnahme-Leistungen beauftragt, hat der Auftraggeber ergänzend die „Zusätzlichen Bedingungen für die Durchführung von Inbetriebnahmen“ der Firma Wolfgang Lippmann zu beachten. Diese Zusätzlichen Bedingungen für die Durchführung von Inbetriebnahmen der Firma Wolfgang Lippmann können jederzeit über unser Internetportal im Bereich News & Themen Kategorie Rechtliche Dokumente heruntergeladen, oder bei uns angefordert werden. 


7 Haftung

7.1 Bei einer von Firma Wolfgang Lippmann zu vertretenden Verzögerung eines verbindlich vereinbarten Leistungstermins kann der Auftraggeber bei einem nachgewiesenen Schaden ab Verzugseintritt eine pauschalierte Verzugsentschädigung von 25% des Wertes der jeweiligen Serviceleistung für jede vollendete Woche der Verzögerung, jedoch höchstens für die Dauer von 2 Wochen verlangen. Das Recht des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten, bleibt nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist unberührt. Weitere Ansprüche aus Leistungsverzug bestimmen sich ausschließlich nach den Ziffern 7.3 bis 7.5.

7.2 Bei fehlerhaft ausgeführter Wartung hat der Auftraggeber einen Anspruch auf kostenlose Nacherfüllung. Etwaige Beanstandungen sind Firma Wolfgang Lippmann unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren nach Ablauf von 12 Monaten, beginnend mit der Abnahme. Die von Firma Wolfgang Lippmann erbrachten Serviceleistungen sind unmittelbar nach Fertigstellung abzunehmen. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit und den Betrieb der Anlage nicht beeinträchtigen, sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und berechtigen den Auftraggeber nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden der Firma Wolfgang Lippmann, so gilt die Abnahme nach 12 Werktagen seit Beendigung der jeweiligen Leistung als erfolgt.

7.3 Bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Firma Wolfgang Lippmann nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.4 Für sonstige Schäden haftet Firma Wolfgang Lippmann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit Firma Wolfgang Lippmann keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.5 Für Firma Wolfgang Lippmann überlassene Unterlagen übernimmt Firma Wolfgang Lippmann keine Haftung. Firma Wolfgang Lippmann ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gemachten Angaben und Firma Wolfgang Lippmann überlassenen Unterlagen auf Richtigkeit und Geeignetheit für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Anlagenbeschreibungen und Anlagenschemata.

7.6 Der Auftraggeber hat Firma Wolfgang Lippmann einen festgestellten Mangel unverzüglich anzuzeigen und Firma Wolfgang Lippmann innerhalb angemessener Frist die Gelegenheit zu geben, den Mangel durch Nacherfüllung zu beheben. Geschieht dies nicht oder werden Änderungen oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritten ohne vorherige Genehmigung durch Firma Wolfgang Lippmann vorgenommen, ist Firma Wolfgang Lippmann von der Mängelhaftung befreit.

7.7 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist - aus welchen Rechtsgründen auch immer - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden nach § 823 BGB.


8 Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden sind ohne schriftliche Vereinbarung ungültig.


9 Inkrafttreten und Kündigung

9.1 Der Servicevertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder der unverzüglichen Ausführung durch Firma Wolfgang Lippmann zustande.
9.2 Soweit nicht anders vereinbart, gilt der Servicevertrag vom Tage seiner Unterzeichnung bis zum Ende des auf das Jahr des Vertragsabschlusses folgenden Kalenderjahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
9.3 Die vorzeitige ordentliche Kündigung des Servicevertrages ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 314 BGB findet entsprechende Anwendung.
Firma Wolfgang Lippmann ist zur fristlosen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn gegen den Auftraggeber ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichsverfahrens oder Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder bei Zahlungseinstellung oder Zahlungsverzug des Auftraggebers, sofern dieser seinen vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen ist.


10 Gerichtsstand/Erfüllungsort/Anwendbares Recht

10.1 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Firma Wolfgang Lippmann sofern der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Firma Wolfgang Lippmann ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

10.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Firma Wolfgang Lippmann Erfüllungsort.

10.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

10.4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B als „Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen“ der Firma Wolfgang Lippmann in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B können jederzeit über unser Internetportal im Bereich News & Themen Kategorie Rechtliche Dokumente heruntergeladen, oder bei uns angefordert werden. Sie werden hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme und zum Ausdruck der VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B aufgefordert.