- Allgemeines
1.1Diese Bedingungen gelten für die Montagen, die durch Firma Wolfgang Lippmann bei Kunden ausgeführt werdern
1.2. Vertretungsberechtigt für Firma Wolfgang Lippmann ist Wolfgang Lippmann. Der Montage, Inbetriebnahme, Umstellung und Instandsetzung der von Firma Wolfgang Lippmann gelieferten Anlagen und Geräte durch die von ihr hierzu beauftragten Fachkräfte liegen ausschließlich unsere Bedingungen zugrunde, sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung als anerkannt.
Abweichende Bedingungen des Bestellers, die Firma Wolfgang Lippmann nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.
1.2. Die Aufhebung, Änderung oder Rechtsunwirksamkeit einzelner Bedingungen berühren die Gültigkeit unserer übrigen Bedingungen nicht. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung von Wolfgang Lippmann, ebenso Vereinbarungen mit Vertretern oder n.
1.3. Unsere Angebote über Montagekosten und Montagedauer sind unverbindlich.
2. Montageverzögerung
2.1. Wir sind bemüht die angegebenen Montagetermine einzuhalten. Auch wenn in besonderen Fällen ausdrücklich bestimmte Fristen oder genaue Zeitpunkte angegeben worden sind, müssen wir uns einen gewissen Spielraum vorbehalten.
2.2. In Fällen höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen usw. entfällt für uns die Verpflichtung zur Entsendung von Monteuren.
3. Haftung
3.1. Firma Wolfgang Lippmann haftet für fachgerechte Aufstellung, Inbetriebnahme, Umbau und Instandsetzung durch ihre Monteure.
4. Aufgabenbereich unserer Monteure
4.1. Unsere Monteure sind grundsätzlich gehalten, nur Original-Teile zu montieren, umzubauen oder instand zu setzen. Sollte sich ergeben, dass Zusatzaggregate oder mit der Anlage zusammenhängende weitere Anlagen eingestellt oder montiert werden müssen, so haftet Firma Wolfgang Lippmann nicht für diese Arbeiten, es sei denn, dass sie der Übernahme dieser Haftung ausdrücklich zugestimmt hat.
Erfolgen die Anlagenplanung und/oder Auswahl und/oder Gestellung des von uns verbauten Materials undoder die angeschlossenen Komponenten durch Sie, sind wir nicht in der Lage, über die grundsätzliche Eignung der Materialien/Stoffe/Pläne hinaus zu prüfen, ob diese, da sie bauseits gestellt, in einem mangelfreien Zustand sind. Vor diesem Hintergrund stellen Sie uns von einer Haftung insoweit uneingeschränkt frei.
4.2. Der Besteller hat die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Personen und Sachen zu treffen. Über Sicherheitsbestimmungen, die für das Montagepersonal von Bedeutung sind, hat der Besteller das Montagepersonal zu informieren. Verstöße Sind Firma Wolfgang Lippmann zu melden.
4.3. Trockene und abschließbare Räume zur Unterbringung von Werkzeugen, Montagegeräten und Montageteilen sind vom Besteller kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für ausreichende Waschgelegenheiten ist zu sorgen.
5. Bedienungspersonal des Bestellers
5.1. Falls erforderlich, hat der Besteller unserem Montagepersonal kostenlos Hilfskräfte wie Betriebsschlosser, Elektriker usw. zur Hilfeleistung und Unterrichtung zur Verfügung zu stellen. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, diesen Personenkreis in Handhabung und Pflege unserer Anlagen zu unterweisen. Eine Haftung für die Hilfskräfte oder deren Leistung wird von Firma Wolfgang Lippmann nicht übernommen.
5.2. Der Besteller muss, gegebenenfalls durch Hilfeleistungen, dafür sorgen, dass die Montage unmittelbar nach Ankunft unseres Personals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Auftraggeber durchgeführt werden kann.
6. Voraussetzungen für die Entsendung unserer Techniker
6.1. Voraussetzungen für die Entsendung unserer Techniker sind:
a) die Mitteilung des Bestellers, dass unsere Lieferung komplett am Aufstellungsort eingetroffen ist.
b) Die für Firma Wolfgang Lippmann kostenlose Durchführung sämtlicher von Firma Wolfgang Lippmann vorgeschriebenen und erforderlichen Vorarbeiten (Errichtung von Fundamenten, Maurerarbeiten usw.), Verlegung von betriebsfertigen Leitungen für Elektrizität. Wasser und Abwasser, sofern diese Arbeiten nicht von Firma Wolfgang Lippmann übernommen werden sollen.
c) die für Firma Wolfgang Lippmann kostenlose Bereitstellung des von uns vorgeschriebenen Hilfspersonals sowie von Strom für Heizung, von Beleuchtung und von Werkzeugen.
d) die für Firma Wolfgang Lippmann kostenlose Bereitstellung des erforderlichen Hilfsmaterials (Hebezeug, Hubwagen usw.)
e) die für Firma Wolfgang Lippmann kostenlose Bereitstellung der zur Verwendung kommenden Stoffe in der von uns vorgeschriebenen Qualität und Menge, Insbesondere der zur Regeneration für Entsalzungsanlagen erforderlichen Salzsäure (HCl 30%, technisch rein) und Natronlauge (NaOH 30%, technisch rein) bzw. bei Enthärtungsanlagen des Regeneriersalzes (NaCI. Siedesalz grob oder Salztabletten)
f) bei Reparaturen die schriftliche Mitteilung des Bestellers über aufgetretene Mängel unter Angabe der möglichen Ursache
g) die rechtzeitige Anforderung durch den Besteller
6.2. Es bleibt ausschließlich Firma Wolfgang Lippmann vorbehalten, festzustellen, ob für die bestellte Leistung ein Techniker und / oder Monteur entsandt werden.
7. Montage- und Ersatzteilkosten
Der Besteller hat Firma Wolfgang Lippmann, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer die nachstehenden Fahrkostensätze, Spesensätze, Übernachtungs- sowie Lohnsätze für die von uns entsandten Mitarbeiter und die Kosten der von uns eingebauten Ersatzteile (auch im Falle eines Pauschal- Montageauftrages) zu bezahlen. Reisezeiten werden grundsätzlich wie Arbeitsstunden berechnet.
8. Stundensätze
zzgl. der am Tage der Abrechnung gültigen MwSt
8.5. Bei Überstunden an Werktagen für jede angefangene Stunde 25% Zulage ab 9.-10. Std. am Tag & Bereitschaft, darüber hinaus 50% Zuschlag ab 11.er Stunde & Samstags. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen je Stunde 100% Aufschlag. Die Regel-Wochenarbeitszeit beträgt 38 Stunden.
8.6. weitere Preise
Informationen und aktuelle weitere Preise finden Sie in unserer jeweis gültigen .
9. Auslösung
9.1. Inland nach unseren eigenen Inlandsreisekostesätzen.
9.2. Ausland nach unseren eigenen Auslandsreisekostesätzen.
10. Übernachtung
in Euro oder in der zum Zeitpunkt der Transaktion in Deutschland gültigen Währung netto zzgl. der am Tage der Abrechnung gültigen MwSt
11. An- und Abreisekosten
Alle Reisekosten bis Arbeitsbeginn Mo-Fr vor Ort beim Kunden Techniker/Ing. Sprache deutsch/englisch (Flug/Bahn/Mietwagen) An und Abreisetag einschließlich Wochenende bei Fernreisen. Für Auslandsreisen Zentralflughäfen.
NATIONAL
- in Euro oder in der zum Zeitpunkt der Transaktion in Deutschland gültigen Währung netto zzgl. MwSt.
11.1. je angefangene 100 zurückgelegte Kilometer ab Laufenburg (Hinfahrt und Rückfahrt egal ob mit KFZ oder Bahn) einschließlich An-und Abfahrt zur Schlafstelle und Mittagstisch des Montagepersonals, zuzüglich jeweis anfallender Gesamtfahrtzeit der Mitarbeiter zu deren Kostensatz und zuzüglich Transport der Materialien und Werkzeuge.
Die Pauschalpreise gelten je Montageort und Reisetag zuzüglich jeweis anfallender Gesamtfahrtzeit der Mitarbeiter zu deren Kostensatz.
Rückfahrtzeit wird wie Anfahrtzeit berechnet. Restarbeitszeit, tatsächlich anfallende Restreisetage und Fahrkilometer werden am Ende der Rückreise festgestellt und verrechnet.
Sollten sich durch ungünstige Witterungsbedingungen oder Verkehrsverhältnisse erhebliche Verzögerungen ergeben, zählen diese als Wartezeiten.
Kosten die durch eine Entsendung entstehen, hat der Besteller zuzüglich zu tragen. Transportkosten für Kleinwerkzeuge und Kontrollgeräte sind nur in der Kilometerpauschale bei KFZ Anreise enthalten. Werden außerdem Geräte aus unserer Werkstatt oder Fremd-Fertigung, Materialien u.ä. befördert, können zusätzliche Transportkosten berechnet werden.
INTERNATIONAL
- in Euro oder in der zum Zeitpunkt der Transaktion in Deutschland gültigen Währung netto zzgl. MwSt.
- Die Entscheidung über das Reisemittel trifft Firma Wolfgang Lippmann eigenständig.
12. Wartezeit und Telefonspesen
12.1. Ohne unser Verschulden mit beliebiger Ursache entstehende Wartezeiten werden wie Arbeitszeiten berechnet.
12.2. Auskünfte zur Abkürzung der Wartezeiten bzw. Montagezeiten zu beschaffen, geht zu Lasten des Bestellers.
13. Abrechnung von Montagen
13.1. sind vom Auftraggeber auf hierfür vorgesehenen Montageberichten anzuerkennen, auch wenn die Montage zu unseren Lasten geht.
13.2. Montageabrechnungen NATIONAL sind Barauslagen, die sofort nach erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu unserer freien Verfügung zu leisten sind.
13.3. Zahlungsbedingungen INTERNATIONAL: 7 Tage vor Reiseantritt ohne Abzug.