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  1. Diese zusätzlichen Bedingungen gelten, wenn Firma Wolfgang Lippmann mit Inbetriebnahme-Leistungen beauftragt wird.

  2. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Inbetriebnahmetermin

3. Abweichend von dem in vorstehender Ziffer 2 genannten Termin hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass bei Flüssiggasanlagen das Entlüftungsprotokoll des Flüssiggaslieferanten eine Woche vor dem vereinbarten Inbetriebnahmetermin bei Firma Wolfgang Lippmann vorliegt.

4. Sofern der Auftrag auch die Inbetriebnahme eines Anlagenbestandteils eines anderen Herstellers (Fremdbrenner, Pumpen, Filteranlagen, Neutralisationsamlagen) beinhaltet, hat der Auftraggeber auf eigene Kosten ferner dafür zu sorgen, dass zusätzlich ein Mitarbeiter dises Herstellers bei der Inbetriebnahme anwesend ist. 

5. Bei Inbetriebnahmen von regeltechnischen Anlagen (z.B. Schaltschränke) gilt ergänzend Folgendes:

Grundlage hierfür sind die entsprechenden Anlagen- und Stromlaufpläne, welche Firma Wolfgang Lippmann im Vorfeld ausgehändigt werden müssen. Die Einweisung des Bedienungspersonals sowie sonstige, weitergehende Leistungen bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
Für Mängel der elektrischen Anlage ist Firma Wolfgang Lippmann nicht verantwortlich. Insbesondere ist Firma Wolfgang Lippmann nicht verpflichtet, sämtliche elektrischen Leitungen und Einspeisekabel zum Schaltschrank, vom Schaltschrank zu den Geräten und zwischen den einzelnen Geräten zu überprüfen.
Ein Mehraufwand durch Verdrahtungsfehler muss ggf. in Rechnung gestellt werden.