Alpenblick

  1. Diese zusätzlichen Bedingungen gelten, wenn Firma Wolfgang Lippmann mit Inbetriebnahme-Leistungen beauftragt wird.

  2. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Inbetriebnahmetermin
  • die Anlage hydraulisch betriebsbereit ist, d. h. gefüllt, abgedrückt, entlüftet und entsprechend den Planungs- und Montageanweisungen hydraulisch in das Anlagenschema eingebunden ist;
  • der Vordruck angeschlossener Komponenten wie zum Beispiel angeschlossener Stadtwasserleitungen und/oder des/der Ausdehnungsgefäße(s) auf die Anlage eingestellt sind;
  • bauseitig montierte Anlagenteile (oder genippelte Gussheizkessel) mit dem vom Hersteller geforderten Prüfdruck abgedrückt werden und uns das entsprechende Prüfprotokoll vorgelegt wird:
  • bei Solar- und anderen Anlagen eine Entlüftung der Anlage gemäß Herstellervorgaben vorhanden ist;
  • sämtliche elektrischen Komponenten (Vorsteuerventile, Steuereinheiten, Brenner, Pumpen usw.) sowie Fühler und Sensoren entsprechend den Vorgaben, den VDE-Richtlinien und den Bestimmungen der örtlichen Versorgungsunternehmen angeschlossen sind;
  • die Einbindung der Anlage in den Potenzialausgleich entsprechend den Bestimmungen des VDE und des örtlichen Versorgungsunternehmens erfolgt ist;
  • entsprechend den einschlägigen Richtlinien Zuluftöffnungen und Abluftöffnunen, Be- und Entlüftungseinrichtungen vorhanden sind oder der erforderliche Verbrennungsluftverbund sichergestellt ist;
  • die abgasseitige Anbindung nach den derzeit gültigen Normen und Richtlinien erfolgt ist und den Planungs- und Montageanweisungen entspricht (Heizungsanlage);
  • im Abgasrohr ein Messloch zur Ermittlung der Abgaswerte vorhanden ist (Heizungsanlage);
  • die Wärme- Wasser- und/oder Medienabnahme bei der Inbetriebnahme gewährleistet ist;
  • die Versorgung der Anlage (Heizungsanlage mit Brennstoffen) sichergestellt ist und die Versorgungsleitungen entlüftet werden;
  • bei Ölkesseln das Vakuum gemessen und mir das entsprechende Messprotokoll zur Inbetriebnahme vorgelegt wird.

3. Abweichend von dem in vorstehender Ziffer 2 genannten Termin hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass bei Flüssiggasanlagen das Entlüftungsprotokoll des Flüssiggaslieferanten eine Woche vor dem vereinbarten Inbetriebnahmetermin bei Firma Wolfgang Lippmann vorliegt.

4. Sofern der Auftrag auch die Inbetriebnahme eines Anlagenbestandteils eines anderen Herstellers (Fremdbrenner, Pumpen, Filteranlagen, Neutralisationsamlagen) beinhaltet, hat der Auftraggeber auf eigene Kosten ferner dafür zu sorgen, dass zusätzlich ein Mitarbeiter dises Herstellers bei der Inbetriebnahme anwesend ist. 

5. Bei Inbetriebnahmen von regeltechnischen Anlagen (z.B. Schaltschränke) gilt ergänzend Folgendes:

  • Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, beinhaltet der Leistungsumfang von Firma Wolfgang Lippmann die Überprüfung der zur Anlage gehörenden, von Firma Wolfgang Lippmann gelieferten Geräte
  • auf Funktionstüchtigkeit und fachgerechten Einbau,
  • die Einstellung der vorgenannten Geräte,
  • die Abstimmung des Funktionsablaufs der Geräte von Firma Wolfgang Lippmann bezogen auf die Gesamtanlage.

Grundlage hierfür sind die entsprechenden Anlagen- und Stromlaufpläne, welche Firma Wolfgang Lippmann im Vorfeld ausgehändigt werden müssen. Die Einweisung des Bedienungspersonals sowie sonstige, weitergehende Leistungen bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
Für Mängel der elektrischen Anlage ist Firma Wolfgang Lippmann nicht verantwortlich. Insbesondere ist Firma Wolfgang Lippmann nicht verpflichtet, sämtliche elektrischen Leitungen und Einspeisekabel zum Schaltschrank, vom Schaltschrank zu den Geräten und zwischen den einzelnen Geräten zu überprüfen.
Ein Mehraufwand durch Verdrahtungsfehler muss ggf. in Rechnung gestellt werden.