Alpenblick

Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)

Hier finden Sie die aktuell gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Wolfgang Lippmann für den Einkauf und die Lieferung von Maschinen und Anlagen, sowie die Leistungsbedingungen als PDF-Datei zum Anschauen, Ausdrucken oder Herunterladen.


1. ANERKENNUNG DER LIEFERBEDINGUNGEN

Die Lieferung von Liefergegenständen, einschließlich herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen gemäß § 651 BGB (Werklieferungsvertrag), durch Firma Wolfgang Lippmann ("Lieferer") erfolgt allein aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Lieferbedingungen.

1. Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen von Firma Wolfgang Lippmann

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.

  1. Allgemeines

1.1Diese Bedingungen gelten für die Montagen, die durch Firma Wolfgang Lippmann bei Kunden ausgeführt werdern

1.2. Vertretungsberechtigt für Firma Wolfgang Lippmann ist Wolfgang Lippmann. Der Montage, Inbetriebnahme, Umstellung und Instandsetzung der von Firma Wolfgang Lippmann gelieferten Anlagen und Geräte durch die von ihr hierzu beauftragten Fachkräfte liegen ausschließlich unsere Bedingungen zugrunde, sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung als anerkannt.

Diese Bedingungen gelten für Inbetriebnahme- und Serviceleistungen von Firma Wolfgang Lippmann

Die Servicebedingungen der Firma Wolfgang Lippmann Steigmattstraße 27, D-79725 Laufenburg vertreten durch den Inhaber Wolfgang Lippmann, gelten ausschließlich und sind Inhalt des Montage-, Inbetriebnahme- und Kundendienst- Vertrages.

§ 1 Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für die Vermietungen durch Firma Wolfgang Lippmann an Kunden

Die Vermietung von Geräten, Werkzeugen, Anhänger und Maschinen (nachfolgend „Mietgeräte“ genannt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen.

  1. Diese zusätzlichen Bedingungen gelten, wenn Firma Wolfgang Lippmann mit Inbetriebnahme-Leistungen beauftragt wird.

  2. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Inbetriebnahmetermin

Die Firma Wolfgang Lippmann bietet die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation an.

Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich diese nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Diesen Zugang hat Firma Wolfgang Lippmann nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen eröffnet.