14. Haftung
Wir haften unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. Für die Vernichtung von Daten haften wir im Falle von grober Fahrlässigkeit nur insoweit als Sie sichergestellt haben, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist der Schadensersatz dem Grund und der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt wir bei Vertragsabschluss nach den uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnten. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, z.B. Produktionsausfall oder entgangener Gewinn, ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe der Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt. Wir haften nicht für Verzug oder Pflichtverletzungen, wenn Ursachen vorliegen, die wir mit vertretbarem Aufwand nicht beeinflussen können. Für konkurrierende deliktische Ansprüche gelten die Regelungen dieser Ziffer entsprechend. Eine weitergehende Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.
