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9. Kostentragungsvereinbarung

Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben und wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.