Alpenblick

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16. Sonstiges

Zur Einhaltung von Export- und Zollkontrollvorschriften sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen an Sie unter diesem Vertrag einzustellen, wenn Export- oder Zollkontrollvorschriften dies erfordern.

Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht können Sie nur wegen Forderungen geltend machen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Waldshut.

 

(Stand: 10/2013)