4. Montage-, Spesen und Ersatzteilkosten
Der Besteller hat uns, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer unsere Fahrkostensätze, Spesensätze, Übernachtungs- sowie Lohnsätze für die von uns entsandten Mitarbeiter und die Kosten der von uns eingebauten Teile (auch im Falle eines Pauschal- Montageauftrages) zu bezahlen. Reisezeiten werden grundsätzlich wie Arbeitsstunden berechnet.
Für Hin- und Rückreise zum und vom Montageort mit einem Kraftfahrzeug ohne den Transport von Materialien und Werkzeuge. Kilometerpreise gelten je angefangene 100 zurückgelegte Kilometer ab Laufenburg (Hinfahrt und Rückfahrt egal ob mit KFZ oder Bahn) einschließlich An-und Abfahrt zur Schlafstelle und Mittagstisch des Montagepersonals, zuzüglich jeweis anfallender Gesamtfahrtzeit der Mitarbeiter zu deren Kostensatz. Rückfahrtzeit wird wie Anfahrtzeit berechnet. Sollten sich durch ungünstige Witterungsbedingungen oder Verkehrsverhältnisse erhebliche Verzögerungen ergeben, zählen diese als Wartezeiten. Kosten die durch eine Entsendung entstehen, hat der Besteller zu tragen. Transportkosten für Kleinwerkzeuge und Kontrollgeräte sind in der Kilometerpauschale enthalten. Werden außerdem Geräte aus unserer Werkstatt oder Fremd-Fertigung, Materialien u.ä. befördert, können zusätzliche Transportkosten berechnet werden. Abgerechnet werden zuzüglich für die Fahrzeit jeweils angebroche Viertelstunden.
Es ist möglich, dass die Verkehrsverhältnisse aufgrund von Baustellen, Verkehr, Wetter oder anderen Faktoren vom hier dargestellten Vorschlag abweichen, oder das mehrere Reisen erforderlich werden. Restarbeitszeit, tatsächlich anfallende Restreisetage und Fahrkilometer werden daher am Ende der Rückreise festgestellt und zusätzlich berechnet.
