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2. Montageverzögerung
2.1. Wir sind bemüht die angegebenen Montagetermine einzuhalten. Auch wenn in besonderen Fällen ausdrücklich bestimmte Fristen oder genaue Zeitpunkte angegeben worden sind, müssen wir uns einen gewissen Spielraum vorbehalten.
2.2. In Fällen höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen usw. entfällt für uns die Verpflichtung zur Entsendung von Monteuren.
