6. Voraussetzungen für die Entsendung unserer Techniker
6.1. Voraussetzungen für die Entsendung unserer Techniker sind:
a) die Mitteilung des Bestellers, dass unsere Lieferung komplett am Aufstellungsort eingetroffen ist.
b) Die für Firma Wolfgang Lippmann kostenlose Durchführung sämtlicher von Firma Wolfgang Lippmann vorgeschriebenen und erforderlichen Vorarbeiten (Errichtung von Fundamenten, Maurerarbeiten usw.), Verlegung von betriebsfertigen Leitungen für Elektrizität. Wasser und Abwasser, sofern diese Arbeiten nicht von Firma Wolfgang Lippmann übernommen werden sollen.
c) die für Firma Wolfgang Lippmann kostenlose Bereitstellung des von uns vorgeschriebenen Hilfspersonals sowie von Strom für Heizung, von Beleuchtung und von Werkzeugen.
d) die für Firma Wolfgang Lippmann kostenlose Bereitstellung des erforderlichen Hilfsmaterials (Hebezeug, Hubwagen usw.)
e) die für Firma Wolfgang Lippmann kostenlose Bereitstellung der zur Verwendung kommenden Stoffe in der von uns vorgeschriebenen Qualität und Menge, Insbesondere der zur Regeneration für Entsalzungsanlagen erforderlichen Salzsäure (HCl 30%, technisch rein) und Natronlauge (NaOH 30%, technisch rein) bzw. bei Enthärtungsanlagen des Regeneriersalzes (NaCI. Siedesalz grob oder Salztabletten)
f) bei Reparaturen die schriftliche Mitteilung des Bestellers über aufgetretene Mängel unter Angabe der möglichen Ursache
g) die rechtzeitige Anforderung durch den Besteller
6.2. Es bleibt ausschließlich Firma Wolfgang Lippmann vorbehalten, festzustellen, ob für die bestellte Leistung ein Techniker und / oder Monteur entsandt werden.
