Alpenblick

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4. Aufgabenbereich unserer Monteure

4.1. Unsere Monteure sind grundsätzlich gehalten, nur Original-Teile zu montieren, umzubauen oder instand zu setzen. Sollte sich ergeben, dass Zusatzaggregate oder mit der Anlage zusammenhängende weitere Anlagen eingestellt oder montiert werden müssen, so haftet Firma Wolfgang Lippmann nicht für diese Arbeiten, es sei denn, dass sie der Übernahme dieser Haftung ausdrücklich zugestimmt hat.

Erfolgen die Anlagenplanung und/oder Auswahl und/oder Gestellung des von uns verbauten Materials undoder die angeschlossenen Komponenten durch Sie, sind wir nicht in der Lage, über die grundsätzliche Eignung der  Materialien/Stoffe/Pläne hinaus zu prüfen, ob diese, da sie bauseits gestellt, in einem mangelfreien Zustand sind. Vor diesem Hintergrund stellen Sie uns von einer Haftung insoweit uneingeschränkt frei.

4.2. Der Besteller hat die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Personen und Sachen zu treffen. Über Sicherheitsbestimmungen, die für das Montagepersonal von Bedeutung sind, hat der Besteller das Montagepersonal zu informieren. Verstöße Sind Firma Wolfgang Lippmann zu melden.

4.3. Trockene und abschließbare Räume zur Unterbringung von Werkzeugen, Montagegeräten und Montageteilen sind vom Besteller kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für ausreichende Waschgelegenheiten ist zu sorgen.