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12. Wartezeit und Telefonspesen
12.1. Ohne unser Verschulden mit beliebiger Ursache entstehende Wartezeiten werden wie Arbeitszeiten berechnet.
12.2. Auskünfte zur Abkürzung der Wartezeiten bzw. Montagezeiten zu beschaffen, geht zu Lasten des Bestellers.
