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§ 1 Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für die Vermietungen durch Firma Wolfgang Lippmann an Kunden

Die Vermietung von Geräten, Werkzeugen, Anhänger und Maschinen (nachfolgend „Mietgeräte“ genannt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen.

 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Firma Wolfgang Lippmann die Vermietung vorbehaltlos ausführt.


§ 2 Mietgegenstand

Das Mietgerät wir dem Mieter zum sachgerechten und pfleglichen Gebrauch überlassen. Mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt der Mieter, dass er das Mietgerät mit Bedienungsanleitung ordnungsgemäß, unbeschädigt und funktionsfähig erhalten hat, die Handhabung des Gerätes erklärt bekam und auf die Sicherheitsbestimmungen hingewiesen wurde. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein neuwertiges Mietgerät, es wird in dem Zustand überlassen wie es steht und liegt. Verbrauchsmaterialien wie Bohrer, Schleifscheiben etc. gehören nicht zum Mietumfang. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen des Mietgerätes bei Übergabe, auch wenn sie nicht im Übergabeprotokoll festgehalten werden, können vom Mieter nicht geltend gemacht werden. Sonstige Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Der Mieter haftet dem Vermieter für die Beschädigung des Mietgerätes nach den gesetzlichen Vorschriften. Für die Überlassung des Mietgerätes ist eine Mietkaution entsprechend dem aktuellen Aushang zu zahlen.


§ 3 Rückgabe

Der Mieter hat das Mietgerät betriebsbereit, gereinigt und vollgetankt mit allen Zubehörteilen, die zum Mietumfang gehören, zum angegebenen Rückgabezeitpunkt an Firma Wolfgang Lippmann zurückzugeben. Wird das Mietgerät nicht in diesem Zustand zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt die Mängel zu beseitigen und dem Mieter neben den Instandsetzungskosten und Reinigungskosten auch die Zeit der Instandsetzung und Reinigung anteilig zu dem vereinbarten Mietzins zu berechnen, soweit die Haftung des Mieters nicht gemäß § 2 ausgeschlossen ist. Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter – unbeschadet der Pflicht zur sofortigen Rückgabe -– für den Zeitraum der Mietzeitüberschreitung einen Nutzungsersatz in Höhe von 120% der anteiligen Miete zu zahlen. Unabhängig hiervon kann Firma Wolfgang Lippmann das Mietgerät jederzeit herausfordern und einen weitergehenden, nachzuweisenden Schadensersatz beim Mieter geltend machen.


§ 4 Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet,

  • das Mietgerät sachgerecht und pfleglich gem. der Bedienungsanleitung und den erteilten Sicherheitsanweisungen für den vorhergesehenen Gebrauch zu nutzen.
  • das Mietgerät nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger betäubender Mittel zu bedienen
  • das Mietgerät vor Überanspruchung zu schützen.
  • das Mietgerät mit den zugelassenen Betriebsstoffen (Wasser, Öle, Fette, Kraftstoffe etc.) zu betreiben.
  • das Mietgerät vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesenen Personals, bzw. von Kindern zu schützen.
  • das Mietgerät gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung Dritter sowie gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
  • den Vermieter unverzüglich über einen Diebstahl, Beschädigung oder unberechtigte Nutzung Dritter zu unterrichten und unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeistelle zu erstatten.

§ 5 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden oder falls er eine vertragswidrige Pflicht verletzt hat. In letzterem Falle ist die Haftung des Vermieters auf den Schaden begrenzt, der vertragstypischerweise vorhersehbar ist.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzes. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache oder im Falle der unberechtigten Weitergabe des Gerätes an Dritte entstehen.


§ 6 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Wolfgang Lippmann, falls der Mieter Unternehmer ist.