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§ 3 Rückgabe

Der Mieter hat das Mietgerät betriebsbereit, gereinigt und vollgetankt mit allen Zubehörteilen, die zum Mietumfang gehören, zum angegebenen Rückgabezeitpunkt an Firma Wolfgang Lippmann zurückzugeben. Wird das Mietgerät nicht in diesem Zustand zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt die Mängel zu beseitigen und dem Mieter neben den Instandsetzungskosten und Reinigungskosten auch die Zeit der Instandsetzung und Reinigung anteilig zu dem vereinbarten Mietzins zu berechnen, soweit die Haftung des Mieters nicht gemäß § 2 ausgeschlossen ist. Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter – unbeschadet der Pflicht zur sofortigen Rückgabe -– für den Zeitraum der Mietzeitüberschreitung einen Nutzungsersatz in Höhe von 120% der anteiligen Miete zu zahlen. Unabhängig hiervon kann Firma Wolfgang Lippmann das Mietgerät jederzeit herausfordern und einen weitergehenden, nachzuweisenden Schadensersatz beim Mieter geltend machen.