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§ 5 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden oder falls er eine vertragswidrige Pflicht verletzt hat. In letzterem Falle ist die Haftung des Vermieters auf den Schaden begrenzt, der vertragstypischerweise vorhersehbar ist.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzes. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache oder im Falle der unberechtigten Weitergabe des Gerätes an Dritte entstehen.