10 Gerichtsstand/Erfüllungsort/Anwendbares Recht
10.1 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Firma Wolfgang Lippmann sofern der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Firma Wolfgang Lippmann ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
10.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Firma Wolfgang Lippmann Erfüllungsort.
10.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B als „Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen“ der Firma Wolfgang Lippmann in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B können jederzeit über unser Internetportal im Bereich News & Themen Kategorie Rechtliche Dokumente heruntergeladen, oder bei uns angefordert werden. Sie werden hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme und zum Ausdruck der VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B aufgefordert.
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