4 Störungsdienst/Außerplanmäßige Wartung
4.1 Bei Störungen der vertragsgegenständlichen Anlage garantiert Firma Wolfgang Lippmann ab Eingang der Benachrichtigung durch den Auftraggeber eine Vor-Ort-Reaktionszeit, wie in dem jeweils vereinbarten Servicepaket festgelegt.
4.2 Die Beseitigung von Störungen sowie außerplanmäßige Wartungssarbeiten oder Instandsetzungsarbeiten, werden zu den jeweils gültigen Servicebedingungen der Firma Wolfgang Lippmann abgerechnet. Eventuell benötigte Ersatzteile und Verschleißteile oder sonstige Materialien werden mangels anderer Vereinbarung zu den Preisen der jeweils gültigen Ersatzteilpreisliste der Firma Wolfgang Lippmann. Diese Ersatzteilpreislisten der Firma Wolfgang Lippmann können jederzeit über unser Internetportal im Bereich Leistungskatalog => Lieferpreise heruntergeladen, oder bei uns angefordert werden.
Hilfsweise werden übliche Markpreise berechnet.
