9 Inkrafttreten und Kündigung
9.1 Der Servicevertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder der unverzüglichen Ausführung durch Firma Wolfgang Lippmann zustande.
9.2 Soweit nicht anders vereinbart, gilt der Servicevertrag vom Tage seiner Unterzeichnung bis zum Ende des auf das Jahr des Vertragsabschlusses folgenden Kalenderjahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
9.3 Die vorzeitige ordentliche Kündigung des Servicevertrages ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 314 BGB findet entsprechende Anwendung.
Firma Wolfgang Lippmann ist zur fristlosen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn gegen den Auftraggeber ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichsverfahrens oder Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder bei Zahlungseinstellung oder Zahlungsverzug des Auftraggebers, sofern dieser seinen vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen ist.
