3 Leistungsumfang
3.1 Die Serviceleistung beinhaltet alle im Rahmen der planmäßigen Wartung der Anlage notwendigen Arbeiten. Die Wartung erfolgt periodisch, wie im Servicevertrag festgelegt. Der konkrete Wartungstermin wird zwischen dem Auftraggeber und Firma Wolfgang Lippmann abgestimmt.
3.2 Leistungen, die über den Umfang der planmäßigen Wartung hinausgehen, sind im Einzelfall zu beauftragen. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach unserem Katalog “Technischer Kundendienst“.
3.3 Ersatzteile und Verschleißteile sowie Verbrauchsmaterialien sind zusätzlich zu dem vereinbarten Servicepreis an uns zu vergüten, sofern sie nicht in dem jeweils vereinbarten Servicepaket ganz oder teilweise enthalten sind.
3.4 Anfahrtskosten zum Ort der Serviceleistung werden nach Aufwand berechnet, sofern sie nicht in dem jeweils vereinbarten Servicepaket enthalten sind.
3.5 Nach Durchführung der Wartungsarbeiten erhält der Auftraggeber einen Bericht über die durchgeführten Arbeiten, in dem auch die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen und eventuell festgestellte Mängel aufgeführt werden.
3.6 Im Rahmen der von Firma Wolfgang Lippmann durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Insbesondere wird die Erstellung der Anlage gemäß Planungsunterlagen nicht geprüft.
Nicht zum Leistungsumfang der Firma Wolfgang Lippmann gehören die Dichtheitsprüfung von bauseits erstellten Rohrleitungen (Gas, Wasser, Abwasser, Öl) sowie die Prüfung der bestimmungsgemäßen Verlegung der elektrischen Versorgungsleitungen inklusive der Verbindungsleitungen zu Peripheriegeräten.
