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2. Bestellung und Auftragsbestätigung

2.1 Die Bestellung des AUFTRAGGEBERS wenn dieser Kaufmann ist gilt als angenommen, wenn der AUFTRAGNEHMER dieser nicht binnen zwei Wochen nach deren Absendung widerspricht. Maßgebend für den Bestellumfang ist die vom AUFTRAGGEBER ausgestellte Bestellung (einschl. Anlagen) auch dann, wenn sie vom AUFTRAGNEHMER nicht gegengezeichnet wird. Nachträgliche mündliche/fernmündliche Ergänzungen werden ausschließlich mit dem nachfolgend vom AUFTRAGGEBER schriftlich bestätigten Inhalt wirksam.

2.2 Die Bestellung ist vom AUFTRAGNEHMER unverändert gegenzuzeichnen und an den AUFTRAGGEBER zurückzusenden. Der AUFTRAGGEBER behält sich den Widerruf des erteilten Auftrages vor, falls die Bestellung nicht binnen zwei Wochen nach Bestelldatum unverändert beim AUFTRAGGEBER eingeht. Jede technische Änderung gegenüber früheren Lieferungen, Angebots- oder Katalogangaben hat der AUFTRAGNEHMER vor Annahme der Bestellung schriftlich mitzuteilen. Der AUFTRAGGEBER behält sich vor bei erheblichen technischen Änderungen vom Abschluss des Vertrags abzusehen oder – sofern der AUFTRAGNEHMER die rechtzeitige Mitteilung unterlässt – vom Vertrag zurückzutreten.

2.3 Für die Auslegung von Handelsklauseln gelten die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.