3. Preise, Rechnungen und Zahlungsbedingungen
3.1 Die vereinbarten Preise sind Nettofestpreise und verstehen sich – zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer – frei vereinbartem Bestimmungsort einschließlich Verpackungs- und Frachtkosten. Vorbehalte betreffend Preiserhöhungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des AUFTRAGGEBERS gültig. Die Anerkennung von Mehr- oder Minderlieferungen bleibt vorbehalten.
3.2 Die vereinbarten Preise sind nach Wahl des AUFTRAGGEBERS zahlbar netto 90 Tage oder 30 Tage mit 3 % Skonto, gerechnet ab Fälligkeit, Eingang von ordnungsgemäß ausgestellter Rechnung und vollständiger Lieferung oder Leistung beim AUFTRAGGEBER. Die Vorlage nicht ordnungsgemäßer/vollständiger Rechnungen setzt die Zahlungsfrist nicht in Lauf.
3.3 Eine Rechnung darf nicht mehrere Bestellungen zusammenfassen und muss die Bestell- und Sachnummer des AUFTRAGGEBERS enthalten. Soweit der AUFTRAGNEHMER Materialteste, Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und Leistung auch den Eingang dieser Unterlagen beim AUFTRAGGEBER voraus. Spätestens mit der Rechnung hat der AUFTRAGNEHMER die vom AUFTRAGGEBER geforderten Ursprungsnachweise vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Entsprechendes gilt für umsatzsteuerrechtliche Nachweise bei Auslands- und innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen.
3.4 Skontoabzug ist auch zulässig, wenn der AUFTRAGGEBER aufrechnet oder Zahlungen in angemessener Höhe aufgrund von Mängeln zurückhält; die Zahlungsfrist beginnt nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferungen oder Leistungen als vertragsgemäß.
3.5 Die Leistung vereinbarter Anzahlungen kann der AUFTRAGGEBER von der Stellung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft über den Anzahlungsbetrag abhängig machen.
3.6 Der AUFTRAGGEBER ist berechtigt, mit allen Forderungen, die dem AUFTRAGGEBER zustehen, gegen Forderungen aus dieser Bestellung aufzurechnen.
3.7 Der AUFTRAGGEBER kommt nur in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des AUFTRAGNEHMERS, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht zahlt.
Allgemeine Einkaufsbedingungen - 3. Preise, Rechnungen und Zahlungsbedingungen
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