5. Lieferung, Versand und Verpackung
5.1 Die Lieferung erfolgt frei von allen Spesen auf Kosten des AUFTRAGNEHMERS frei Empfangsstelle. Bei vereinbarter Preisstellung ab Werk oder ab Verkaufslager des AUFTRAGNEHMERS ist zu den jeweils niedrigsten Kosten zu versenden, soweit der AUFTRAGGEBER keine bestimmte Beförderungsart vorgeschrieben hat. Bei Preisstellung frei Empfänger kann der AUFTRAGGEBER ebenfalls die Beförderungsart bestimmen. Mehrkosten für eine zur Einhaltung des Liefertermins etwa notwendige beschleunigte Beförderung sind vom AUFTRAGNEHMER zu tragen.
5.2 Jeder Versand ist dem AUFTRAGGEBER unverzüglich 2-fach anzuzeigen. Versandanzeige und Lieferschein müssen die Bestell- und Sachnummer des AUFTRAGGEBERS und die interne Auftragsnummer tragen sowie das Gewicht und die Art der Verpackung angeben. Der AUFTRAGGEBER ist berechtigt, nicht ordnungsgemäß erfolgte/angezeigte Lieferungen auf Kosten des AUFTRAGNEHMERS zurückzuweisen.
5.3 Anlieferungen erfolgen nur von Montag bis Freitag (mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage und Tagen der Betriebsruhe) von 8-16 Uhr.
5.4 Die Kosten der Verpackung trägt der AUFTRAGNEHMER. Die Entsorgung des Verpackungsmaterials übernimmt der AUFTRAGGEBER.
Allgemeine Einkaufsbedingungen - 5. Lieferung, Versand und Verpackung
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