Beitragsseiten

12. Zeichnungen, Unterlagen, Geheimhaltung

12.1 Zeichnungen, Normenblätter, Druckvorlagen, Lehren, Modelle, Formen, Muster, Profile, Werkzeuge und alle sonstigen dem AUFTRAGNEHMER zur Vorbereitung und Durchführung des Auftrages übergebenen Unterlagen sowie das darin verkörperte Know-How bleiben alleiniges Eigentum des AUFTRAGGEBERS und dürfen ohne schriftliche Einwilligung des AUFTRAGGEBERS weder an Dritte weitergegeben, noch für andere als die vertraglichen Zwecke benutzt werden. Sie sind strengstens geheim zuhalten und auf Anforderung des AUFTRAGGEBERS sofort zurückzugeben. Sie sind vom AUFTRAGNEHMER auf dessen Kosten sorgfältig zu pflegen, zu verwahren und gegen Schäden und Verlust zu versichern. Reparaturen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AUFTRAGGEBERS.

12.2 Der AUFTRAGGEBER behält sich alle Rechte an nach seinen Vorgaben gefertigten Zeichnungen und Erzeugnissen vor. Das Eigentum von Werkzeugen und sonstigen Fertigungsmitteln, die vom AUFTRAGGEBER bezahlt werden, geht mit Bezahlung auf den AUFTRAGGEBER über.