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12. MONTAGE UND INBETRIEBNAHME
- Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme der Maschinen erfolgt durch den Lieferer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist und nur zu den Montagebedingungen des Lieferers.
- Ort und Zeit der Inbetriebnahme sind zwischen den Parteien zu vereinbaren. Inbetriebnahmen können - je nach Komplexität der Anlage - bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen.
