Alpenblick

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12. MONTAGE UND INBETRIEBNAHME

  1. Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme der Maschinen erfolgt durch den Lieferer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist und nur zu den Montagebedingungen des Lieferers.
  2. Ort und Zeit der Inbetriebnahme sind zwischen den Parteien zu vereinbaren. Inbetriebnahmen können - je nach Komplexität der Anlage - bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen.