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5. ZAHLUNGEN
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen des Bestellers für Lieferungen auf das Konto des Lieferers ohne Abzug wie folgt zu leisten:
bei Neukunden Vorauskasse, sonst
- 60% des Auftragswertes bei Erteilung des Auftrags
- 20% gegen Mitteilung der Versandbereitschaft, spätestens jedoch vor Lieferung.
- 20% innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung und Rechnungsstellung.
Als Tag der Zahlung gilt stets der Tag, an welchem der Lieferer über den Betrag tatsächlich verfügen kann.
- Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
