Alpenblick

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15. SOFTWARENUTZUNG

  1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches nicht unterlizenzierbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen.
  2. Die gelieferte Software wird dem Besteller zur Nutzung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
  3. Der Besteller darf die Software nur in gesetzlich zulässigem Umfang (§§ 69a ff UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben -insbesondere Marken, Urheber- oder andere Schutzrechtsvermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.
  4. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen, einschließlich der Kopien, bleiben beim Lieferer, bzw. beim Softwarelieferanten. Verleihung, Vermietung oder sonstige zeitweise Überlassung der Software an Dritte sowie Unterlizenzierung ist nicht zulässig.