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2. ANGEBOT
Die Angebote des Lieferers sind 60 (sechzig) Tage ab Angebotsdatum gültig, der Zwischenverkauf bleibt jedoch vorbehalten. Beratungsleistungen des Lieferers im Vorfeld der Auftragserteilung sind zu den üblichen Sätzen zu vergüten. An seinen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen, Mustern, Gewichts- und Maßangaben sowie anderen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behält sich der Lieferer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur mit Zustimmung des Lieferers zugänglich gemacht werden. Technische Beschreibungen des Angebots sind nur annähernd maßgeblich und nur insoweit für den Lieferer verbindlich, als dies ausdrücklich durch den Lieferer erklärt wird.
