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4. PREISE
- Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise „ab Werk“ (Incoterms 2010) des Lieferers oder von einer anderen vom Lieferer angegebenen Anschrift aus, ausschließlich Verpackung. Etwaige anfallende Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen gesetzlichen Satz separat berechnet und ist vom Besteller zu zahlen.
- Durch Änderungswünsche des Bestellers entstehende Mehrkosten kann der Lieferer dem Besteller auch dann in Rechnung stellen, wenn der Lieferer solchen Änderungswünschen zustimmt, vorausgesetzt, der Lieferer hat den Besteller vorher auf die Entstehung von Mehrkosten hingewiesen.
